Infos

Ihr Immobilienkauf in Portugal:

Bevor Sie eine Immobilie in Portugal erwerben, möchten wir Ihnen hierzu einige Informationen geben.

Die portugiesische Gesetzgebung hinsichtlich Immobilienerwerbs unterscheidet sich kaum wesentlich vom Zivilrecht der Länder Zentral Europas.

Die verschiedenen Etappen:

  1. Es wird eine Vorverkaufsvertrag erstellt welcher sowohl vom Käufer als auch vom Verkäufer unterschrieben wird.
  2. Es erfolgt Ihre Anmeldung beim Steueramt.
  3. Einreichen sämtlicher Dokumente der zu erwerbende Immobilie sowie Ihre persönlichen Daten beim Notar.
  4. Zahlung der Grunderwerbssteuer „IMT“ beim Finanzamt, diese variiert zwischen fünf und 10% des Kaufpreises.

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  1. Festlegung eines Termins beim Notar.
  2. Unterschrift des offiziellen Vertrags „Escritura“ beim Notar.
  3. Übertragung der Dokumente auf den neuen Eigentümer
  4. Eintragung der neuen Besitzverhältnisse beim Grundbuchamt.

Der Vorverkaufsvertrag :

Der Verkäufer sowie der Käufer unterzeichnen ein Kauf- und Verkaufsversprechen.
Es ist wichtig, dort bestimmte Klauseln einzubeziehen:

• Die zu erwerbende Immobilie muss generell frei von allen Verpflichtungen sein, wie Hypotheken, Schulden gegenüber dem Staat, Gemeinden und anderen.

• Ein Inventar mit Beschreibung des Inhalts des Erwerbs sollte erstellt werden.

• Der allgemeine Zustand der Immobilie sollte beschrieben werden.

• Mögliche Reparatur zu Lasten des Verkäufers.

• Maßnahmen welche ergriffen werden im Falle des Rücktritts einer der beiden Parteien.

Jedenfalls muss im Vertrag beinhaltet sein:

• Die genauen persönlichen Daten beider Parteien.

• Die genaue Ortsbeschreibung des Erwerbs mit Katasternummer usw…

• Die Dauer dieses Vorvertrages bis zur eigentliche Unterzeichnung des Hauptvertrages.

• Die Anzahlung, welche vom Käufer geleistet wird, im Prinzip 10 bis 15% des Kaufpreises und wann der Restbetrag gezahlt wird.

• Die Unterschrift beider Parteien sowie das Datum.

Die Anmeldung beim Steueramt:

• Dort erhalten Sie eine Steuernummer „Nr. de Contribuinte“, diese muss dem Notar vor der Unterschrift des Hauptvertrags mitgeteilt
werden.

• Die Grunderwerbssteuer „IMT“ ist ebenfalls vor dem offiziellen Hauptvertrag zu entrichten.

• Der Hauptvertrag „Escritura“ wird immer in Portugiesisch verfasst, eine Übersetzung kann von einem zugelassenen Übersetzer verlangt
werden, dieser Vertrag wird vom Notar verfasst.

• Der Zeitraum zwischen dem Vorvertrag und dem Hauptvertrag beträgt 2 bis 3 Monaten.

• Um eine zusätzliche Anreise zu vermeiden gibt es die Möglichkeit, einem Freund, Rechtsanwalt oder einem Immobilienmakler eine
Vollmacht zu erteilen.

• Bei der Unterschrift des Hauptvertrages wird in der Regel der Restkaufbetrag gezahlt.

• Ist der Hauptvertrag unterschrieben, raten wir Ihnen dringend die neuen Besitzverhältnisse im Grundbuchamt einzutragen.